FAQ

Antworten auf Ihre Fragen

Fragen zum Spendenservice

Wie hoch ist der Mindestspendenbetrag?

Der Mindestspendenbetrag durch Zahlung über unserer Website beträgt 1 Euro.

Ja, Spenden sind gemäß § 10b Abs.1 EStG als „Sonderausgaben“ steuerlich abzugsfähig.

Welche Nachweise Sie gegenüber dem Finanzamt einreichen müssen, um Ihre Zuwendung steuerlich geltend zu machen, hängt von der Höhe Ihrer Spende ab.

Zunächst gelten folgende Regelungen:

Für Privatpersonen:

Spenden bis 300 Euro können beim Finanzamt mit einem Kontoauszug oder Überweisungsbeleg nachgewiesen werden. Zusätzlich benötigen Sie einen vereinfachten Zuwendungsnachweis von Gute Jahreszeiten Stiftung.

Für Spenden ab 300 Euro benötigen Sie für die Geltendmachung beim Finanzamt eine formelle Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung).

Für Unternehmen und Selbstständige:

Bitte beachten Sie, dass Unternehmen und Selbstständige bereits ab dem ersten Euro eine formelle Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) zur steuerlichen Absetzbarkeit benötigen. Diese stellen wir automatisch aus. Geben Sie dafür bitte Ihre vollständigen Firmendaten im Spendenprozess an.

Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Kategorie Spendenbescheinigung (LINK)

Spendenbescheinigungen versenden wir automatisch im Februar des Folgejahres. Alle Informationen dazu finden Sie hier:  Spendenbescheinigung (LINK)

Die Zuwendungsbestätigung ist der amtlich anerkannte Spendennachweis, dass Sie eine freiwillige Spende an eine gemeinnützige Organisation geleistet haben. Sie ist für die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden unerlässlich und muss formalen Anforderungen entsprechen. Sie benötigen diese Bestätigung, um Ihre Spende steuerlich beim Finanzamt geltend zu machen.

Der offizielle Begriff nach deutschem Steuerrecht lautet „Zuwendungsbestätigung“.

Im allgemeinen Sprachgebrauch sind auch folgende Begriffe üblich:

  • Spendenbescheinigung
  • Spendenquittung
  • Spendennachweis

Für Einzelspenden bis einschließlich 300 Euro pro Zahlung reicht ein vereinfachter Spendennachweis, also Ihr Zahlungsbeleg (z. B. Kontoauszug) zusammen mit unserer vereinfachten Zuwendungsbestätigung. Diese finden Sie im Bereich „Spendenservice“.

Falls Sie von uns bereits eine Spendenbescheinigung erhalten haben und diese nicht mehr auffindbar ist, können Sie diese bei uns nachfordern. Bitte senden Sie uns eine Nachricht über unser Kontaktformular (Link zum GJS-Kontaktformular Nr. 1).

Die Spendenbescheinigung wird grundsätzlich auf den Namen der Person oder des Unternehmens ausgestellt, von deren Konto die Spende tatsächlich stammt – also überwiesen oder per Lastschrift eingezogen wurde.

Dies ist aus steuerrechtlichen Gründen zwingend erforderlich, da nur der tatsächliche Spender die Zuwendung steuerlich geltend machen darf.

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

Bei Privatpersonen wird die Bescheinigung auf den Namen des Kontoinhabers ausgestellt.

Bei Unternehmen oder Organisationen (z. B. GmbH, GbR, Vereine) erfolgt die Bescheinigung auf die juristische Person, sofern das entsprechende Geschäftskonto genutzt wird und der Name vollständig angegeben wurde.

Bei Spendenaktionen durch Gruppen (z. B. Stammtische, Kegelklubs, Kollegenkreise, Schulklassen) gilt folgende Regelung:

Wenn eine Person das gesammelte Geld über ihr Konto an uns weiterleitet, stellen wir die Bescheinigung ausschließlich auf den Namen dieser Person aus – nicht auf die Gruppe. Eine Aufteilung auf mehrere Einzelpersonen oder eine Sammelbescheinigung ist leider nicht möglich.

Bei Barspenden, die später gesammelt überwiesen werden, gilt dasselbe: Der Einzahler bzw. Überweiser gilt als Spender im steuerrechtlichen Sinne. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir keine Spendenbescheinigungen auf Dritte oder Gruppenmitglieder ausstellen können, wenn diese nicht selbst Spender im rechtlichen Sinne sind.

Wenn Sie eine größere Aktion planen und dabei individuelle Spendenbescheinigungen für mehrere Beteiligte benötigen, empfehlen wir, dass jeder Teilnehmende direkt an Gute Jahreszeiten Stiftung spendet. Geben Sie bei der Spende gerne einen gemeinsamen Aktionsnamen an, damit wir alle Beträge korrekt zuordnen können.

Wenn Sie umgezogen sind und einen Nachsendeantrag gestellt haben sollten, erhalten Sie möglicherweise eine noch mit Ihrer vorherigen Anschrift versehene Jahresspendenquittung. Bitte senden Sie uns die falsch adressierte Spendenbescheinigung zurück und geben Sie uns Ihre neue Anschrift bekannt, damit wir Ihnen eine korrigierte Spendenbescheinigung zukommen lassen können. LINK Kontaktformular Nr. 3

Falls sich Ihre persönlichen Daten wie Name, Anschrift oder Bankdaten geändert haben, können Sie uns das gerne mitteilen. Nähere Informationen erhalten Sie hier. (Link: Spendenservice > Daten ändern).

Ihre Naturpatenschaft (SEPA-Lastschriftverfahren) kann jederzeit formlos und ohne Angaben von Gründen per E-Mail oder über unser Kontaktformular (Link zum Kontaktformular Nr. 7) beendet werden. Da Lastschriften im SEPA-Verfahren mit zeitlichem Vorlauf verarbeitet werden, muss die Kündigung mindestens 5 Werktage vor dem nächsten Abbuchungstermin bei uns eingehen, damit keine weitere Abbuchung erfolgt. Geben Sie bitte Name, Adresse und – falls vorhanden – Ihre Spendennummer an. Nach Eingang erhalten Sie eine Bestätigung. Bei verspätetem Eingang erstatten wir den bereits eingezogenen Betrag auf Wunsch zurück.

Gerne können Sie uns auch eine Spende per Banküberweisung zukommen lassen.

Bankverbindung:

GJS Gute Jahreszeiten gGmbH

Bank:  SozialBank
IBAN:  DE08370205000020202081
BIC:     BFSWDE33XXX
Verwendungszweck: Spende Natur-Hilfe

Bitte geben Sie auch Ihren Namen und Ihre Adresse an, damit wir in Kontakt bleiben und Ihnen die Spendenbescheinigung zusenden können. Wenn Sie bereits für uns gespendet haben, haben Sie vielleicht Ihre Spendernummer zur Hand. Diese können Sie selbstverständlich auch mit angeben.

GJS Gute Jahreszeiten gGmbH

Bank:  SozialBank
IBAN:  DE08 3702 0500 0020 2020 81
BIC:     BFSWDE33XXX
Verwendungszweck: Spende Natur-Hilfe

Bitte geben Sie auch Ihren Namen und Ihre Adresse an, damit wir in Kontakt bleiben und Ihnen die Spendenbescheinigung zusenden können. Wenn Sie bereits für uns gespendet haben, haben Sie vielleicht Ihre Spendernummer zur Hand. Diese können Sie selbstverständlich auch mit angeben.

Hinweis:
Nutzen Sie die Möglichkeit, uns schnell und sicher durch eine Online-Spende (Link zum Spendenformular einfügen) zu unterstützen.

Die IBAN (International Bank Account Number) ist die internationale Form der Bankkontonummer und ersetzt in Deutschland die frühere Kontonummer. Sie besteht aus 22 Zeichen und beginnt immer mit dem Länderkennzeichen „DE“. Ihre persönliche IBAN finden Sie auf Ihrer EC-Karte (Girokarte) oder auf Ihren Kontoauszügen.

Ihre Spende wird ausschließlich für die in unserer Satzung festgelegten gemeinnützigen Zwecke verwendet. Bei zweckgebundenen Spenden – also Spenden, die ausdrücklich für ein bestimmtes Projekt bestimmt sind – stellen wir sicher, dass diese Mittel gezielt für dieses Projekt eingesetzt werden.

Sollte ein Projekt bereits abgeschlossen sein und dennoch eine zweckgebundene Spende für dieses bestimmte Projekt eingehen, wird der Betrag satzungsgemäß für ein inhaltlich vergleichbares Projekt eingesetzt. In jedem Fall garantieren wir: Ihre Spende wirkt – verantwortungsvoll, transparent und im Sinne unseres gemeinnützigen Auftrags.