Spendenbescheinigung
Wir freuen uns über jede Zuwendung, mit der Sie unsere Arbeit im Naturschutz stärken. Ihre Spende ist selbstverständlich steuerlich absetzbar.
Als anerkannte gemeinnützige Organisation ist die Gute Jahreszeiten Stiftung berechtigt, Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigungen) auszustellen. Im folgenden Abschnitt finden Sie alle wichtigen Informationen rund um das Thema Spendenbescheinigung – sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen.
Erfahren Sie, wie Sie Ihre Zuwendung steuerlich geltend machen können, welche Nachweise dafür nötig sind und ab wann Sie eine offizielle Zuwendungsbestätigung von uns erhalten.
Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, schreiben Sie uns gerne eine Nachricht über unsere Kontaktformular.
Ihre Unterstützung macht unsere Arbeit erst möglich und soll auch für Sie einen Mehrwert haben.
Die Spendenbescheinigungen für das Jahr 2025 werden Ende Februar 2026 versendet.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Spendenbescheinigungen ausschließlich elektronisch per E-Mail als digitales Dokument erhalten. Um Missverständnisse zu vermeiden, prüfen Sie bitte auch Ihren Spam-Ordner, damit Sie Ihre Spendenbescheinigung sicher erhalten.
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!
Welche Nachweise Sie gegenüber dem Finanzamt einreichen müssen, hängt von der Höhe Ihrer Spende ab. Bei Beträgen bis 300 Euro genügt der Zahlungsbeleg mit dem vereinfachten Zuwendungsnachweis von Gute Jahreszeiten Stiftung, bei höheren Beträgen stellen wir Ihnen eine formale Zuwendungsbestätigung aus.
Zuwendung bis 300 Euro
Bei einer Spende bis einschließlich 300 Euro pro Einzelspende genügt ein vereinfachter Nachweis zur Vorlage beim Finanzamt. Sie brauchen keine gesonderte offizielle Zuwendungsbestätigung von uns.
Das Finanzamt erkennt in diesem Fall folgende Unterlagen als Nachweis an:
Diese Regelung dient der Entlastung gemeinnütziger Organisationen. Auch wenn Ihre jährlichen Spenden insgesamt über 300 Euro liegen, zählt jede einzelne Spende separat.
Den vereinfachten Zuwendungsnachweis von Gute Jahreszeiten Stiftung können sie hier heruntergeladen und ausdrucken.
Legen Sie zu Ihrem Zahlungsbeleg den vereinfachten Zuwendungsnachweis von Gute Jahreszeiten Stiftung bei und reichen diese Unterlagen bei Ihrem zuständigen Finanzamt ein.
Bitte beachten Sie:
Grenze von 300 Euro gilt pro Einzelspende
Die Grenze von 300 Euro gilt pro Einzelspende, nicht pro Jahr. Sie können also auch mehrfach bis zu 300 Euro spenden, solange jede einzelne Überweisung 300 Euro oder weniger beträgt, reicht dieser vereinfachte Nachweis aus.
Spendenbescheinigung erst ab 300 Euro
Ab einer Einzelspende über 300 Euro stellen wir automatisch eine Zuwendungsbestätigung nach amtlichem Muster aus. Diese wird einmal im Jahr gesammelt versendet – Ende Februar des Folgejahres.
Zuwendung über 300 Euro
Für Spenden über 300 Euro schreibt das Finanzamt eine Zuwendungsbestätigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster vor. In diesem Fall senden wir Ihnen Ihre Zuwendungsbestätigung (auch Spendenbescheinigung genannt) automatisch per E-Mail zu. Sie müssen diese Einzelbestätigung also nicht bei uns anfordern. Sie erhalten im Folgejahr (Ende Februar) unaufgefordert eine Sammelbestätigung über sämtliche Ihrer im Vorjahr geleisteten Zuwendungen.
Für die Erstellung einer Zuwendungsbestätigung benötigen wir Ihren vollständigen Namen und Anschrift. Teilen Sie uns das bitte über unser Kontaktformular mit.
Falls sich Ihre Anschrift geändert hat, können Sie uns das ebenfalls über unser Kontaktformular mitteilen. Ohne diese Angaben kann keine rechtsgültige Bestätigung ausgestellt werden.
Wenn Sie als Unternehmen oder Selbstständiger spenden, gelten steuerrechtlich besondere Anforderungen. Wir stellen sicher, dass Sie die benötigten Zuwendungsbestätigungen zuverlässig erhalten.
Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, UG, GmbH & Co. KG)
Kapitalgesellschaften benötigen ab einer Spende von 1 Euro zwingend eine amtlich anerkannte Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) nach dem amtlich vorgeschriebenen Muster des Bundesfinanzministeriums. Eine vereinfachte Zuwendungsbestätigung mit einem Zahlungsbeleg ist nicht ausreichend. Die entsprechende Spendenbescheinigung wird Ihnen automatisch im Folgejahr (Februar) zugesandt. Bei Bedarf stellen wir sie auf Anfrage auch vorab aus.
Einzelunternehmen, Freiberufler, GbRs
Wenn Sie als Einzelunternehmer, Freiberufler oder in einer GbR spenden und die Zuwendung als Betriebsausgabe geltend machen möchten, gelten die gleichen Voraussetzungen wie für eine Kapitalgesellschaft. Sie benötigen ebenfalls eine formgerechte Spendenbescheinigung. Auch hier genügt ein Kontoauszug nicht. Bitte geben Sie bei der Spende den vollständigen Firmennamen und Ihre Anschrift an, damit wir die Bescheinigung korrekt ausstellen können. Wenn Sie Fragen dazu haben oder eine bereits ausgestellte Bestätigung erneut benötigen, schreiben Sie uns gerne an: support@gute-jahreszeiten.de oder über unser Kontaktformular.
Die häufigsten Fragen zu Ihrer Zuwendungsbestätigung / Spendenbescheinigung haben wir in den FAQs für Sie zusammengefasst. Steuerrechtliche Fragen beantwortet Ihr Steuerberater, gegebenenfalls auch das zuständige Finanzamt.
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!